AGB

 

verticalSolution

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

für Dienstleistungen der Firma verticalSOLUTION GmbH

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Dienstleistungsfirma verticalSOLUTION GmbH – nachstehend Dienstleister genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber – genannt.
1.2 Die Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit auf der Grundlage der nachstehenden Bedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, auch wenn wir diesen nicht gesondert widersprechen. In Ausnahmefällen können schriftliche einzelvertragliche Regelungen getroffen werden, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, dann gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.

2. Vertragsgegenstand

Diese AGB‘s gelten für Reinigungs-, Reparatur-, Montage-, Wartungs- oder sonstige Dienstleistungen, insbesondere im Bereich der Baumpflege. Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im schriftlichen Auftrag beschrieben.

3. Zustandekommen des Vertrages

Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch die schriftliche oder mündliche Annahme des Dienstleisterangebotes zustande. Der Dienstleister ist entsprechend der im Angebot angegebenen Frist an das Angebot gebunden.

4. Vertragsdauer und Kündigung

4.1 Der Vertrag beginnt und endet zum individuell vereinbarten Zeitpunkt.
4.2 Der Vertrag kann vor Beginn aller Arbeiten ordentlich gekündigt (storniert) werden. Diesbezüglich ist eine Frist von acht Werktagen vor Beginn der Arbeiten einzuhalten. Die Stornierung des Auftrages erfordert die Schriftform.
4.3 Eine nicht fristgerechte Stornierung aus wichtigem Grunde ist nicht möglich. Alle vereinbarten Material- und Personalkosten werden in voller Höhe fällig.
4.4 Aufhebung des Vertrages können beide Vertragspartner einvernehmlich nach Absprache und nach Kosten- und Leistungsabrechung vereinbaren.

5. Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner

5.1 Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Arbeiten, gemäß dem Angebot und dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag.
5.2 Der Dienstleister stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das nötige Personal. Sofern der Auftraggeber gesonderte oder spezifische Geräte oder Materialien verlangt, ist dieser Fall individualvertraglich zu vereinbaren. Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften Seite 1/4oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.
5.3 Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so wird er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.
5.4 Der Dienstleister wird den Auftraggeber unverzüglich über Änderungen im Bereich der vereinbarten Tätigkeiten in Kenntnis setzen. Die Vertragspartner können sowohl schriftlich als auch mündlich den Leistungsumfang und den Zeitplan an die Änderungen anpassen. Die Leistungserbringung und ein geplante Endtermin werden in Abhängigkeit der Änderungen neu vereinbart.
5.5 Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich in Textform mitteilen und gegebenenfalls begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers eine umfangreiche Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür vom Dienstleister bei vorheriger Ankündigung berechnet werden, sofern der Auftraggeber dennoch auf der Überprüfung des Änderungsantrages besteht.
5.6 Ggf. werden die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

6.1 Der Auftraggeber hat uns alle zur Erfüllung unserer vertragsgegenständlichen Pflichten erforderlichen Auskünfte zu erteilen und uns die notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
6.2 Der Auftraggeber hat zu gewährleisten,dass unsere Mitarbeiter Zutritt zu allen im Rahmen der Erfüllung unserer Aufgaben maßgebenden Räumen, Gebäudeteile, Gelände und Anlagen haben. Des weiteren dass sich im Sicherheitsbereich keine Fahrzeuge, Gegenstände oder Pflanzen befinden, auch nicht von dritten. Maschinen und Anlagen, die im Zusammenhang mit der zu erbringenden Dienstleistung stehen, müssen außer Betrieb sein oder durch seine oder unsere Mitarbeiter so in und außer Betrieb genommen werden können, wie es für die Erfüllung unserer Aufgaben erforderlich ist.
6.3 Sind wir an der Erfüllung unserer Aufgaben gehindert, weil der Auftraggeber seine vorstehenden Mitwirkungspflichten nicht erfüllt hat, bleibt unser Erfüllungsanspruch in voller Höhe bestehen.

7. Geheimhaltung

Der Auftraggeber verpflichtet sich, vom Auftragnehmer vertrauliche Informationen, Muster und Unterlagen nur mit dessen Zustimmung an Dritte weiterzugeben.

8. Abnahme

8.1 Der Auftraggeber ist zur Abnahme der Leistung verpflichtet, so bald ihm der Dienstleister die Beendigung angezeigt hat. Die Abnahme erfolgt durch den Auftraggeber oder durch einen, vom Auftraggeber bestimmten Dritten.
8.2 Mit der erfolgten Abnahme wird durch ein schriftliches Protokoll oder durch die Unterschrift des Auftraggebers oder einen, vom Auftraggeber bestimmten Dritten, auf dem Lieferschein Seite 2/4 oder Stundennachweis die ordnungsgemäße Ausführung der erbrachten Leistungen bestätigt. Als Abnahme gilt auch eine probeweise Inbetriebnahme durch den Auftraggeber.
8.3 Der Auftraggeber ist zur Abnahmeverweigerung nur berechtigt, wenn die von ihm gerügten Mängel den gewöhnlichen oder den vertraglich vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder erheblich mindern, andernfalls ist er verpflichtet, die Arbeiten unter dem Vorbehalt der Mängelbeseitigung abzunehmen.
8.4 Verzögert sich die Abnahme ohne Verschulden des Auftragnehmers oder das Montagepersonal, so gilt die Abnahme nach Ablauf von 24 Stunden, seit Anzeigen der Beendigung der Leistung, als erfolgt.

9. Mängelanzeige

Offensichtliche Mängel müssen uns innerhalb einer Woche nach Zugang der Fertigmeldung schriftlich angezeigt werden. Im Fall von Reinigungsleistungen nach drei Tagen.

10. Gewährleistung

10.1 Wir verpflichten uns, die uns übertragenen Aufgaben unter Beachtung aller gesetzlichen und behördlichen Vorschriften nach den anerkannten Regeln der Technik auszuführen. Für Reparaturleistungen im Bereich von Dach und Fassade wird keine Gewährleistung übernommen. Dies gilt insbesondere für Wasserschäden.
10.2 Fest vereinbarte Fertigstellungsfristen verlängern sich angemessen, wenn die Verzögerung auf Umständen beruht, die außerhalb unserer Einflusssphäre liegen. Das gilt auch, wenn wir von Vorlieferanten nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß beliefert werden und dies nicht Folge einer von uns zu vertretenden Pflichtverletzung ist.

11. Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn

a) der Auftraggeber behauptete Mängel selbst oder durch Dritte beheben lässt, ohne dass die Voraussetzungen des §637 BGB vorliegen;
b) Mängel ihre Ursache im Material haben, das vom Auftraggeber beigestellt wurde, oder auf eine Anweisung des Auftraggebers zurückzuführen sind;
c) seit Beendigung der Arbeiten zwei Jahre, bzw. im Fall von Reinigungsleitungen drei Tage verstrichen sind.

12. Preise und Zahlungsbedingungen

12.1 Die Dienstleistungen werden zu dem im Auftrag individuell festgelegten Bedingungen fällig. Die Vergütung der Rechnung ist, soweit nichts anderes vereinbart wird, sofort nach Rechnungserhalt fällig.
12.2 Der Dienstleister behält sich das Recht auf Vorauszahlungen, Zwischenrechnungen, Abschlagszahlungen vor.
12.3 Die Umsatzsteuer wird entsprechend der gesetzlichen Regelung ausgewiesen und mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt. Materialkosten werden separat ausgewiesen.
12.4 Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist der Dienstleister berechtigt, Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 9% p.a. über dem zur Zeit Seite 3/4 der Berechnung geltenden Basiszinssatz. Darüber hinaus sind wir zur Einstellung der Arbeiten bis zur Erledigung der fälligen Zahlung berechtigt.
12.5 Von uns geliefertes Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

13. Haftung

13.1 Der Dienstleister haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Dienstleister in demselben Umfang.
13.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

14. Gerichtsstand

14.1 Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist das, für den Sitz des Dienstleisters zuständige Gericht. Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, am Hauptsitz des Auftraggebers Klage zu erheben.
14.2 Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat, ist ausschließlich Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.

15. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.Gleiches gilt für das Schriftformerfordernis selbst. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB wird die Gültigkeit der AGB im Übrigen dadurch nicht berührt.

Stand: 01.10.2020